Tutorials: Datenschutzerklärung
Im Rahmen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) muss jeder Webseitenbetreiber Informationen darüber bereitstellen, welche Nutzerdaten er erhebt und wie diese verwendet werden. Denn der Gesetzgeber stellt die personenbezogenen Daten unter Schutz.
- Veröffentlichen Sie Ihre Datenschutzerklärung als eigene Seite (nicht unter dem Impressum oder den AGB).
- Jeder Seite sollte Zugriff auf die Datenschutzerklärung haben.
Datenschutzgeneratoren
- Sehr detailliert – eRecht24
- Deutsch UND Englisch – Anwaltskanzlei Weiß & Partner